Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertragsbedingungen
 
∙ 1.1 Geltend sind ausschließlich die Geschäftsbedienungen von Léaz Events.
 
∙ 1.2 Der Inhalt und Umfang des Mietvertrags ist schriftlich bestimmt und sind freibleibend.
 
∙ 1.3 Absprachen, die mündlich vereinbart sind, bleiben bis auf eine schriftliche Bestätigung unverbindlich.
 
∙ 1.4 Sollte eine Anordnung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Anordnung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Anordnungen erhalten.
 
2. Vermietung von Dekorationsgegenstände
 
∙ 2.1 Vermietet werden Dekorationsgegenstände, die im Angebot angegeben werden.
 
∙ 2.2 Die vermieteten Dekorationsgegenstände stehen im Eigentum von Léaz Events.
 
∙ 2.3 Die vermieteten Dekorationsgegenstände gelten nur für den vereinbarten Zweck (d. h.
zur gewöhnlichen Verwendung der Veranstaltung) und für die Dauer des im Vertrag vereinbarten Mietzeitraums.
 
∙ 2.4 Die maximale Belastbarkeit von 20 kg pro Säule dürfen nicht überschritten werden.
 
3. Mietzeitraum
 
∙ 3.1 Der Mietzeitraum wird mit dem Angebot/Vertrag festgehalten.
 
∙ 3.2 Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der vermieteten Dekorationsgegenstände an den Kunden und endet mit der Rückgabe an den Vermieter.
 
∙ 3.3 Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur durch eine schriftliche Zustimmung des Vermieters gestattet. Wenn der vereinbarte Mietzeitraum vom Vermieter überschritten wird, können zusätzliche Kosten angerechnet werden.
 
4. Vertragsinhalt
 
∙ 4.1 Die von Léaz Events erstellte Angebote sind unverbindlich und werden erst bei einer schriftlichen Bestätigung und einer geleisteten Anzahlung des Kunden wirksam.
 
∙ 4.2 Léaz Events behält sich das Recht, im Falle eines beschädigten oder fehlenden Dekorationsgegenstand, den Vertragsinhalt um maximal 15 % zu reduzieren.
 
∙ 4.3 Die Grundlage für die Mietpreise ist die aktuelle Preisliste. Eine vorzeitige oder unbenutzte Rückgabe ändert nicht den im Vertrag vereinbarten Mietpreis.
 
∙ 4.4 Sofern schriftlich im Vertrag nicht anders angegeben, sind Kosten für Anlieferungen bis zu 30 km im Umkreis, Aufbau, Dekoration und Abbau im Endpreis inklusive.
  
5. Kündigungsrecht zum Mietvertrag
 
∙ 5.1 Die Dekorationsgegenstände werden wie gesehen vermietet.
 
∙ 5.2 Die ausgelieferten Dekorationsartikel sind unverzüglich vom Mieter auf erkennbare Mängel zu untersuchen.
 
∙ 5.3 Falls erkennbare Mängel nachgewiesen werden können, behält Léaz Events das Recht, die Ware auszutauschen oder auszubessern. Falls kein Austausch oder eine Ausbesserung seitens Léaz Events möglich ist, so kann der Mieter aus seinem Vertrag zurücktreten oder sich auf eine Preisminderung einigen.
 
∙ 5.4 Ein Schadenersatzanspruch gegen Léaz Events wird nur anerkannt, wenn der Mieter einen Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann.

 

 


 
6. Zahlungsbedingungen
 
∙ 6.1 Léaz Events ist berechtigt, eine Anzahlung / Vorkasse in Höhe des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen.
 
∙ 6.2 Ein Kundenauftrag ist erst dann geltend, wenn Léaz Events den Erhalt einer Anzahlung / Vorkasse mit einer Auftragsbestätigung bestätigt.
 
∙ 6.3 Der Gesamtbetrag oder Restbetrag ist am Leistungsdatum zu entrichten.
 
∙ 6.4 Léaz Events ist berechtigt, bei Zahlungsverzug eine Auftragsdurchführung zu verweigern.
 
. 6.5 Léaz Events ist berechtigt, bei einer Terminabsage, Bearbeitungsgebühren und Gebühren für einen Mietausfall in voller Höhe der Anzahlung oder Gesamtbetrages in Rechnung zu stellen.
 
∙ 6.6 Léaz Events behält sich das Recht, bei einem unvereinbarten Mehraufwand oder Kosten bei einer Ersatzbeschaffung eines beschädigten Artikels in Rechnung zu stellen.
 
∙ 6.7 Léaz Events ist berechtigt, bei einer nicht vereinbarungsgemäßen Zahlung den Vertrag mit dem Mieter aufzuheben.
 
7. Kaution
 
∙ 7.1 Léaz Events ist berechtigt, in notwendigen Fällen eine Kaution gegen Verlust und Beschädigungen der Dekorationsgegenstände zu erheben. Die Höhe der Kaution wird je nach Gesamtbetrag ermittelt und kann bis zu 50 % betragen. Wenn die Dekorationsgegenstände nach Mietende unversehrt und vollständig bleiben, wird die Kaution sofort zurückerstattet.
 
 
8. Lieferung / Aufbau / Dekoration
 
∙ 8.1 Die Lieferung und der Aufbau erfolgen ausschließlich von Léaz Events.
 
∙ 8.2 Die Dekoration an den Mietgegenständen erfolgt ausschließlich über Léaz Events. Eine Dekoration seitens Mieter ist nur durch zugesagte Rücksprache möglich.
 
∙ 8.3 Die Anlieferung und Abholung von den Mietgegenständen erfolgen zum vereinbarten Termin. Ein flexibler Zeitraum ist nach Absprache und Zusage des Vermieters möglich.
 
∙ 8.4 Der Vermieter haftet nicht für die verspätete Lieferungen in Folge einer erweisbaren, beinträchtigen Verkehrslage. Höhere Gewalt, die dem Vermieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die zu einer Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen sorgen, kann nicht vertreten werden. Somit kann Léaz Events keinerlei Haftung übernehmen.
 
∙ 8.5 Der Mieter muss gewährleisten, dass ausreichend Platz für eine ordnungsgemäße Lieferung und Aufbau vorhanden ist.
 
∙ 8.6 Der Mieter ist verpflichtet zum Zeitpunkt der Übergabe, die Dekorationsgegenstände auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Erfolgt dies nicht, ist eine spätere Reklamation ausgeschlossen.
 
∙ 8.7 Zum Zeitpunkt der Anlieferung muss der Mieter oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter anwesend sein. Falls zum vereinbarten Zeitpunkt niemand anwesend ist, gilt die Annahme der Lieferung als verweigert. Somit macht der Vermieter von seinen AGBs Gebrauch (Absatz 5, Kündigungsrecht zum Mietvertrag).
 
∙ 8.8 Léaz Events ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder höherqualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Ware zu ersetzen, sofern er nicht in der Lage ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern.
 
∙ 8.9 Die Maßangaben berufen sich auf circa Maße. Geringe Abweichungen in Maß, Form, Farbe und Gewicht können vom Vermieter nicht gewährleistet werden.
 
 
9. Reklamationen / Pflichten / Kosten

∙ 9.1 Die Mietgegenstände sind während der Mietzeit ordnungsgemäß und sorgfältig vom Mieter zu behandeln. Die Mietgegenstände dürfen keiner Witterung ausgesetzt sein und sind davon zu schützen.

∙ 9.2 Der Mieter steht in der Pflicht, die Mietgegenstände durch Beschädigungen durch Dritte zu schützen. Jeglicher Vorfall ist Léaz Events umgehend zu melden.

∙ 9.3 Falls eine längere Miete stattfinden sollte, sind die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu lagern.
Hierfür ist ein trockener, abgeschlossener Raum vorgesehen.

∙ 9.4 Das zusätzliche Anbringen von Werbematerial ist nicht gestattet. Die Verwendung von Befestigungs-materialen ist strengstens untersagt.

∙ 9.5 Beschädigungen oder Mängel hat der Mieter umgehend zu melden. Der Mieter steht in der Pflicht, für die beschädigten Mietgegenstände aufzukommen und diese preislich zu erstatten.

∙ 9.6 Dem Mieter ist bekannt, dass die Dekorationsgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht neuwertig sind. Daher können die Dekorationsgegenstände minimale Gebrauchsspuren aufweisen.

∙ 9.7 Mit dem Empfang der Ware bestätigt der Mieter die mangelfreie Leistung. Reklamationen seitens des Mieters in Bezug auf nicht vertragsgemäße Leistungen müssen bei der Übergabe gemeldet werden. Im Nachhinein besteht kein Anspruch darauf.

∙ 9.8 Die Dekorationsgegenstände sind nach der Miete in einem sauberen Zustand zu übergeben.
Die Reinigung darf ausschließlich nur mit Wasser stattfinden. Verschmutzte Gegenstände welche vom Mieter gereinigt werden müssen, können in Rechnung gestellt werden.

∙ 9.9 Bei einer Beschädigung oder Verlust von Mietgegenständen ist Léaz Events berechtigt, die vollen Kosten der Reparatur oder die Wiederbeschaffung in Rechnung zu stellen.
 
 
10. Verantwortungen und Haftung des Mieters
 
∙ 11.1 Bis zur vollständigen Rückgabe der Mietgegenstände ist der Mieter verpflichtet die Haftung für Beschädigungen und Verlust zu übernehmen. Auch im Falle von Ereignissen durch Dritte liegt die Verantwortung bei dem Mieter.
 
∙ 11.2 Wiederbeschaffungskosten oder Kosten der Reparatur bei Beschädigungen sind vom Mieter zu übernehmen.
 
∙ 11.3 Der Mieter haftet für seine eigene Veranstaltung und Gäste. Die Haftung für Verletzungen oder schwerwiegende Unfälle durch Mietgegenstände liegt beim Mieter.
 
∙ 11.4 Bei einer Verletzung des Vertrages seitens des Mieters, ist Léaz Events berechtigt Schadensansprüche zu erheben.
 
11. Verantwortungen und Haftung des Mieters
 
∙ 12.1 Léaz Events ist von jeglicher Haftung von Schäden mit der Benutzung des Mietgegenstandes durch den Mieter befreit.
 
∙ 12.2 Léaz Events haftet nicht für Verletzungs- / oder Betriebsschäden. Eine Haftung im Falle von höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
 
∙ 12.3 Léaz Events behält sich das Recht, bei Mängeln der Dekorationsgegenstände, welche auf den Vermieter verweisen, eine Nacharbeit oder einen Austausch des Mietgegenstandes vorzunehmen. Kann der Mangel vom Vermieter nicht behoben werden, so besteht die Möglichkeit für den Mieter eine Mietpreisminderung anzufordern.
 
12. Widerrufsbelehrung
 
Sie haben das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, in Textform, per Post oder E-Mail zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss und dem Erhalt der Widerrufsbelehrung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist an:
 
Léaz Events
Hande Celebi
Dr. Schwarzkopfstraße 35
6600 Reutte
 
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind empfangene Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit dem Empfang der Widerrufserklärung. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
 
13. Schlussbestimmung
 
13.1 Erfüllungsort ist Reutte
 
13.4 Léaz Events ist berechtigt, im Falle eines Rücktritts oder Stornierung eines Auftrages durch den Mieter, einen Schadensersatz zu berechnen. Dieser beträgt 50 % des vereinbarten Mietpreises. Des Weiteren ist Léaz Events berechtigt, bei Nachweis einen höheren Schadensersatz zu verlangen.